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 Allgemeine Geschäftsbedingungen von briefbogenshop.de |
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1. Geltung der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers (Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Vertragsabschluss (a) In Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. (b) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. (c) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (d) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
3. Preise, Preisänderungen (a) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (b) Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Geschäftssitz Eggstätt. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten sind im Preis enthalten und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. (c) Nachträglich, d.h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer, veranlasste änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als änderung eines Auftrages gilt auch jede änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg).änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer Gebühr von € 20,00 (zzgl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde. (d) änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet. (e) Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Es ist jedoch vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen. (f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 (zzgl. USt.) fällig. Liegen die vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
4. Auftragsausführung (a) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftrageber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Für den Inhalt dieser Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. (b) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
5. Lieferung (a) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen. (b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin, schriftlich bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt. (c) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
6. Periodische Arbeiten Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
7. Gefahrübergang - Versand (a) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. (b) Auf Wunsch des Auftraggebers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. (c) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. (d) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs, Frachtführers oder der Post. Der Auftraggeber verpflichtet sich einen etwaigen Schaden unverzüglich (binnen 24h nach erhalt der Ware) bei uns zu melden. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber. (e) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
8. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln (a) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. (b) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. (c) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden. (d) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. (e) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Andruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. (f) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. (g) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. (h) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund - des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. (i) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind. (j) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. (k) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. (l) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
9. Haftungsbegrenzung Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
10. Eigentumsvorbehalt (a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. (b) Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Ware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Auftraggeber. (c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
11. Zahlung (a) Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorauskasse. (b) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Vorauskasse gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. (c) Der Auftraggeber kommt bei Nichtzahlung spätestens 30 Tage nach Warenerhalt in Verzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. (d) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
12. Patente (a) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. (b) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder dem Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
14. Copyright (a) Für vom Auftragnehmer im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Testmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. (b) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Entwürfe, Andrucke oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
15. Geheimhaltung Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
16. Daten und Auftragsunterlagen (a) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. (b) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Im Normalfall werden Daten zwei Monate nach der Produktion gelöscht. (c) Archivierte Daten, die für einen Nachdruck neu aufbereitet werden müssen (sofern diese noch in unserer Datenbank gespeichert sind) werden mit € 20,00 (zzgl. USt) berechnet, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. (d) Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal € 15,00 (zzgl. USt.) sowie Fracht- und/oder Kurierkosten.
17. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit (a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. (b) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. (c) Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Rosenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
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